Bauleitplanung der Gemeinde Blaichach
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blaichach
Bekanntmachung der Gemeinde Blaichach
über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur
4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Blaichach hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 den Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Blaichach im Bereich des Dorfgebietes „Altmummen-Nord“ in der Fassung vom 26.11.2020 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Dorfgebietes „Altmummen-Nord“, sowie Begründung, Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 26.11.2020 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen im Rathaus der Gemeinde Blaichach, Zimmer 6, Kirchplatz 3, 87544 Blaichach in der Zeit vom 17.03.2021 bis einschließlich 16.04.2021 während der allgemeinen Dienststunden aus. Die allgemeinen Dienstzeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich jeweils am Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Bei Einsichtnahme im Bauamt bitten wir folgendes zu beachten: Beim Betreten des Rathauses und während des Aufenthaltes muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen ist zu achten. Es gilt eine Beschränkung der Personenzahl von max. vier Personen in den Räumlichkeiten.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Amtes für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten (zu Ausgleichsflächen), Regierung von Schwaben (zu Eingriffe in den Wasserhaushalt können zu Bodenerosionen führen), Wasserwirtschaftsamt Kempten (zu Wasserversorgung, Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, Oberflächengewässer / Überschwemmungsgebiet, Wildabfließendes Wasser / Starkregenabflüsse)
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Dorfgebietes „Altmummen-Nord“, sowie Begründung, Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 26.11.2020 und den nach Einschätzung der Gemeinde Blaichach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.gemeinde-blaichach.de oder https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB).
Gleichzeitig mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Blaichach, den 03.03.2021
Gemeinde Blaichach
gez.
Christof Endreß
Erster Bürgermeister
Anlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- 4. Änderung FlNPl - Begründung + Umweltbericht - i.d. Fassung vom 26.11.2020
- 4. Änderung FlNPl - Planzeichnung - i.d. Fassung vom 26.11.2020
- umweltrelevante Informationen
- Formblatt TöB - 4. Änderung FlNPl
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Bekanntmachung der Gemeinde Blaichach
über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur
4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kostenlose FFP2-Schutzmasken
Ab Donnerstag, 21.01.2021 werden FFP2-Schutzmasken im Einwohnermeldeamt (Zimmer Nr. 1) des Rathauses an folgende Personen ausgegeben:
Abgabe an pflegende Angehörige:
Jeweils 3 Schutzmasken an die Hauptpflegeperson.
Wir bitten um Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.
Abgabe an Bedürftige:
Jeweils 5 Schutzmasken für bedürftige Personen ab 15 Jahre.
Dazu zählen:
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen, also:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Wir bitten bei Abholung um Vorlage eines Leistungsbescheids für die beschriebenen Leistungen.