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Aktuelle Informationen zur Grundsteuer

Sie haben in den letzten Tagen Ihren neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Blaichach erhalten. Dieser basiert erstmalig (ab 01.01.2025) auf den neuen Berechnungsgrundlagen des wertunabhängigen Flächenmodells, welches in Bayern für die Bemessung des Grundsteuermessbetrages herangezogen wird. 

Wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, wird die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages vom Finanzamt vorgenommen. Das Finanzamt hat dabei in den vergangenen Monaten einen Grundsteuermessbetragsbescheid (Grundlagenbescheid) an die Grundstückseigentümer versendet. 

Dieser von der Finanzverwaltung ermittelte Grundsteuermessbetrag wird von der Gemeinde Blaichach mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert und ergibt somit den jeweiligen Grundsteuerbetrag, welcher bei der Gemeinde zu einer Zahllast führt. 

Die Hebesätze der Gemeinde Blaichach wurden vom Gemeinderat seit 01.01.2011 unverändert wie folgt festgesetzt: 

- Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft):                330 v.H. 
- Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens):                      410 v.H. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinde zur Grundsteuerberechnung zwingend an die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge gebunden ist und hierbei keinerlei Ermessensspielraum besteht.

 

Empfehlung der Gemeinde Blaichach bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag bzw. fehlerhaftem Grundsteuermessbetrag:

Nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung ist es durchaus möglich, dass Grundsteuererklärungen fehlerhaft abgegeben wurden oder dass sich bei der Eingabe der neuen Erhebungsdaten zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages Fehler bei der Finanzverwaltung eingeschlichen haben. 
 

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Grundsteuererklärung mit dem Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes abzugleichen. Sollten Sie hierbei feststellen, dass Abweichungen oder Fehler bestehen, empfehlen wir, einen schriftlichen Änderungsantrag beim Finanzamt zu stellen. Der Änderungsantrag bzw. eine korrigierte Erklärung kann per Elster-Online oder in Papierform dem Finanzamt zugeleitet werden. Das Finanzamt Immenstadt bittet, bei Änderungsanträgen das folgende Formular zu verwenden:

PdFAntragsvolageServiceZentrum-Grundsteuer.pdf

Weitere Informationen und aktuelle Infos der Finanzverwaltung können Sie auf der Homepage www.grundsteuer.bayern.de oder der Info-Hotline zur Grundsteuer unter Telefonnummer 089 / 30 70 00 77 erhalten.

Eine Änderung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt könnte sich für Sie ggf. finanziell positiv auswirken. In der Regel werden Änderungen vom Finanzamt zum 01.01.2025 vorgenommen. Dies bedeutet, dass auch Zahlungen bei der Gemeinde, welche auf einem falschen Grundsteuermessbetrag berechnet wurden, nicht verloren sind. 


Sobald der Gemeinde ein geänderter Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes zugeht, werden wir den Grundsteuerbescheid berichtigten und mit einer geänderten Grundsteuer festsetzen. Dadurch werden dann ggf. zu viel entrichtete Grundsteuerzahlungen zurückerstattet.  

Vorsorglich weisen wir noch darauf hin, dass weder ein Widerspruch bei der Gemeinde Blaichach, noch ein Einspruch oder Änderungsantrag beim Finanzamt eine aufschiebende Wirkung für die im Grundsteuerbescheid festgesetzten Zahlungstermine entfacht. Wir bitten daher um Einhaltung der festgesetzten Zahlungstermine.

 

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08.00 – 12.00 Uhr
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Kontakt

Zentrale:
Telefon: 0 83 21 – 80 08 0
Telefax: 0 83 21 – 80 08 50

mailto:blaichach@blaichach.de

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