Tipp01

Heizenergie und –kosten sparen mit einer einfachen Maßnahme.

Alle wärmeführenden Leitungen in unbeheizten und Kellerräumen für Häuser mit mehr als zwei Wohnungen müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) gedämmt sein. Für die Dicke des Dämmmaterials gibt es gesetzliche Vorgaben. Ein Blick in den Keller verrät oftmals, dass es entweder keine Rohrdämmungen gibt oder die Vorhandenen zu alt sind. Besonders wenn eine ältere Heizungsanlage mit hoher Vorlauftemperatur vorhanden ist, aber auch bei den ganzjährig genutzten Warmwasserrohren gibt es große Einsparpotentiale.

Auf dem weiten Weg von Heizungskessel zu Heizkörper geht Wärme verloren. Diese so genannten Verteilverluste können laut der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus aus den achtziger Jahren im unbeheizten Bereich pro Jahr bei 265 kWh pro laufendem Meter Rohr betragen. Eine nachträgliche Dämmung kann diesen Wert um bis zu 200 kWh senken. Die einmaligen Investitionskosten für die vorgeschriebene Dämmung von etwa drei bis zehn Euro je Meter können sich demnach bereits nach einer Heizperiode rechnen.

Bei der Auswahl des Materials ist der Preis, der Brandschutz und die Temperaturbeständigkeit zu beachten. Beauftragen sie deshalb einen Fachhandwerker aus ihrer Nähe. Sind die Rohre leicht zu erreichen, können sie beim Anbringen auch selbst Hand anlegen und sparen so weitere Kosten. Da viele Hersteller vorgefertigte Dämmschalen anbieten, kann dies in der Regel problemlos erledigt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem unabhängigen Fachmann beraten.

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