Aufruf zur Bewerbung für das Schöffenamt
Im Jahr 2023 findet für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.
Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Die Jugendschöffen sollten zudem über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Die deutsche Sprache sollte sicher beherrscht werden.
Für das Ehrenamt können sich Personen melden, die in Blaichach mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber nicht älter als 70 Jahre sind.
Es besteht ab sofort die Möglichkeit sich zu bewerben.
Die Bewerbungsfrist für die Jugend-Schöffen endet am 10.02.2023
Die Bewerbungsfrist für die Erwachsenen-Schöffen endet am 24.03.2023
Bei Interesse melden Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Blaichach, oder gerne auch telefonisch unter der Telefonnummer 08321/ 8008-0. Sie erhalten dann von uns einen Bewerbungsbogen und weitere Informationen.
Den Bewerbungsbogen können Sie sich auch online von unserer Gemeindehomepage herunterladen. Erwachsenen-Schöffen
Jugend-Schöffen