Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. In Kommunen < 100.000 Einwohner muss laut WPG die kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 erstellt werden.
Das Ziel einer kommunalen Wärmeplanung ist, die nachhaltigste und kosteneffizienteste Wärmeversorgung auf lokaler Ebene zu ermitteln und zu gestalten.
Die Gemeinde Blaichach hat bereits 2024 einen Energienutzungsplan fertiggestellt und daraus Klimaziele erarbeitet und beschlossen. Zudem wurden als Schwerpunktprojekt das Wärmenetz Blaichach Südost detailliert untersucht. Die Erfahrungen und Erkenntnisse des Energienutzungsplans können in die nun gesetzlich geforderte Wärmeplanung einfliesen.
Nach Förderantragstellung und einem positiven Förderbescheid mit 90 % Förderquote konnte die Firma energielenker projects GmbH aus München nach Ausschreibung der Leistungen mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt werden. Die Wärmeplanung wird im Konvoi- Verfahren zusammen mit der Stadt Sonthofen, Stadt Immenstadt, Gemeinde Burgberg und der Gemeinde Rettenberg durchgeführt. Das Projekt ist zum 1. April 2025 gestartet und wird voraussichtlich Ende April 2026 fertiggestellt werden.
Als erster Schritt wird eine Datenerhebung bei allen Hauseigentümern im Gemeindegebiet durchgeführt. Dazu wurden bereits aktuell alle Eigentümer angeschrieben um eine möglichst gute und aktuelle Datengrundlage zu erhalten.
In den nächsten Schritten wird die Situation vor Ort genau analysiert, Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme ermittelt, ein Zielszenario erstellt, das Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt und Maßnahmen für die Wärmewendestrategie entwickelt.
Von der kommunalen Wärmeplanung können sowohl die Kommunen als auch die Hausbesitzer und Unternehmen profitieren. Hausbesitzer erhalten dadurch eine Orientierungshilfe im Hinblick auf künftige Wärmeversorgungsoptionen.