Steueramt

Willkommen im Steueramt der Gemeinde Blaichach!

Das Steueramt der Gemeinde Blaichach ist eine zentrale Einrichtung zur Verwaltung und Erhebung der kommunalen Steuern und Abgaben. Es sorgt für die ordnungsgemäße Erfassung, Bearbeitung und Verwaltung aller steuerlichen Angelegenheiten.

Aufgabenbereiche

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Wasser- und Kanalgebühren
  • Zweitwohnungssteuer
  • Fremdenverkehrsbeitrag
  • Straßenreinigung
  • Vereinszuschüsse
  • Abrechnung Eigenbeteiligung der Musikschule

Online-Formulare bzgl. Steuern und Abgaben finden Sie hier. >>

Info zur Straßenreinigungsgebühr

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aktuell nimmt die Gemeindeverwaltung eine Anpassung der Frontmeterlängen bei den Straßenreinigungsgebühren vor. Im Zuge der Digitalisierung ist es nunmehr möglich, die Grundstückseckpunkte genauer zu erfassen und somit die anliegenden Grundstücksflächen zur reinigenden Straße genauer zuzuordnen, wie bisher. Zudem ermöglicht die digitale Auswertung künftig eine präzisere Zuteilung der Reinigungsklassen. Auf Grundlage dieser aktualisierten Daten erfolgt demnach in Einzelfällen eine Neuberechnung. In diesem Zusammenhang kann es sein, dass Sie in nächster Zeit einen aktualisierten Bescheid zur Straßenreinigungsgebühr erhalten. Gerne können Sie uns bei Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Steueramt, Nancy Schmotz, Telefon 08321-8008-231, oder per E-Mail an nancy.schmotz(at)blaichach.de.

Grundsteuerreform

Neuregelung der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden, da sie zur Finanzierung von Infrastruktur, Schulen und Kitas beiträgt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherigen Bewertungsregeln für verfassungswidrig. Daher verabschiedete der Bayerische Landtag am 23. November 2021 ein neues Landesgrundsteuergesetz. Ab 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nicht mehr nach dem Wert, sondern nach der Größe der Grundstücks- und Gebäudefläche berechnet.

Ablauf des Verfahrens

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt bestehen. Eigentümer müssen eine Grundsteuererklärung abgeben und das Finanzamt stellt den Grundsteuermessbetrag fest, der an die Kommune übermittelt wird. Diese erhalten einen Grundsteuermessbescheid. Die Kommune multipliziert den Betrag mit dem Hebesatz, den sie selbst festlegt. Eigentümer erhalten den Grundsteuerbescheid voraussichtlich im Jahr 2024. Die neue Grundsteuer ist ab 2025 zu zahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Wenn Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, Wohnobjekts oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in Bayern waren, sind Sie verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 30. März 2022 dazu öffentlich aufgefordert. Maßgeblich für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022, dem sogenannten Stichtag.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem online über ELSTER unter www.elster.de einreichen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, registrieren Sie sich bitte rechtzeitig, da die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Alternativ können Sie die Erklärung auch auf Papier einreichen. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde. Bitte achten Sie darauf, die Abgabefrist einzuhalten.

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung abgegeben werden.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.

Weitere Informationen & Unterstützung

Weitere Informationen und hilfreiche Videos zur Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung sowie die wichtigsten Fragen zur Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung steht Ihnen die Bayerische Steuerverwaltung telefonisch zur Verfügung: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der Nummer 089 – 30 70 00 77.

In Bayern müssen etwa 6,3 Millionen Feststellungen getroffen werden. Daher bitten wir Sie, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung abzusehen.

Grundsteuerreform & Zensus 2022

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt derzeit einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.

Informationen zur Grundsteuer

In den letzten Wochen haben Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Blaichach erhalten. Dieser basiert ab dem 1. Januar 2025 auf den neuen Berechnungsgrundlagen des wertunabhängigen Flächenmodells in Bayern. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und an die Gemeinde Blaichach übermittelt, die diesen mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert, um den endgültigen Grundsteuerbetrag festzulegen.

Die Hebesätze der Gemeinde Blaichach sind seit dem 1. Januar 2011 unverändert:

  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 330 %
  • Grundsteuer B (Grundstücke): 410 %

Die Gemeinde ist an die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge gebunden und hat keinen Ermessensspielraum.

Falls Sie Abweichungen oder Fehler in Ihrem Grundsteuermessbetragsbescheid feststellen, empfehlen wir, einen schriftlichen Änderungsantrag beim Finanzamt zu stellen. Dies kann per Elster-Online oder in Papierform erfolgen. Das Finanzamt Immenstadt stellt hierfür untenstehendes Formular zur Verfügung. 

Weitere Informationen und aktuelle Details der Finanzverwaltung finden Sie auf deren Homepage oder über die Info-Hotline zur Grundsteuer unter 089 / 30 70 00 77.

Eine Änderung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt könnte sich finanziell positiv für Sie auswirken. Änderungen werden in der Regel ab dem 1. Januar 2025 vorgenommen, sodass Zahlungen, die auf einem falschen Grundsteuermessbetrag basieren, nicht verloren gehen.

Sobald die Gemeinde einen geänderten Grundsteuermessbescheid erhält, wird der Grundsteuerbescheid entsprechend angepasst und eventuelle Überzahlungen werden zurückerstattet.

Bitte beachten Sie, dass weder ein Widerspruch bei der Gemeinde Blaichach noch ein Einspruch oder Änderungsantrag beim Finanzamt die Zahlungstermine im Grundsteuerbescheid aufschiebt. Halten Sie daher bitte die festgesetzten Zahlungstermine ein.

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