Anlässlich der Abmeldung Verlegung Ihrer Hauptwohnung bzw. möchten wir Sie im Zusammenhang mit den oben genannten Wahlereignissen wahlrechtlich informieren.
- Sie haben Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde / Stadt außerhalb des Landkreises verlegt. Da Sie hierdurch das Wahlrecht verloren haben, wurden Sie bei uns im Wählerverzeichnis für die Gemeindewahlen und für die Landkreiswahlen gestrichen. Ein evtl. bereits erteilter Wahlschein wir d für ungültig erklärt. Sofern Sie damit bereits an der Briefwahl teilgenommen haben, wird Ihre Stimmabgabe jedoch in vollem Umfang berücksichtigt.
- Sie haben Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde / Stadt innerhalb des Landkreises verlegt. Da Sie hierdurch das Wahlrecht hinsichtlich der Gemeindewahlen verloren haben, werden Sie bei uns im Wählerverzeichnis für die Gemeindewahlen gestrichen. Sollten Sie von uns auf Antrag einen Wahlschein erhalten haben, wird dieser hinsichtlich der Gemeindewahlen für ungültig erklärt, bleibt jedoch für die Landkreiswahlen gültig. Sofern Sie damit bereits an der Briefwahl teilgenommen haben, wird Ihre Stimmabgabe jedoch in vollem Umfang berücksichtigt. Ansonsten gilt für die Landkreiswahlen Folgendes: Sofern die Gemeinde / Stadt Ihrer neunen Hauptwohnung Sie nicht in das Wählerverzeichnis einträgt, bleiben Sie bei unsim Wählerverzeichnis für die Landkreiswahlen eingetragen.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihr Stimmrecht für die Landkreiswahlen in unserer Gemeinde auszuüben:
- Sie können am Wahlsonntag in dem Abstimmungsraum des bisher für Sie zuständigen Stimmbezirks in unserer Gemeinde wählen. Die Angaben dazu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, können Sie den Abstimmungsraum auch telefonisch bei uns erfragen. Für die Stimmabgabe selbst genügt Ihr Personalausweis – als ausländische Unionsbürgerin / ausländischer Unionsbürger Ihr Identitätsausweis – oder Reisepass.
- Sie können jedoch auch beim Wahlamt unserer Gemeinde einen Wahlschein beantragen
- Gegen Einsendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen können Sie in unserer Gemeinde an der Briefwahl teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief mit Ihren Stimmen am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr bei uns eingegangen sein muss.
- Alternativ können Sie am Wahlsonntag gegen Abgabe des Wahlscheins ohne Briefwahlunterlagen und unter Vorlage Ihres Personalausweises – als ausländische Unionsbürgerin / ausländischer Unionsbürger Ihres Identitätsausweises – oder Reisepasses in einem beliebigen Abstimmungsraum unseres gesamten Landkreises wählen.
Für den Wahlscheinantrag können sie den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden oder den Antrag über unser Bürgerservice Portal stellen. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, können Sie den Antrag persönlich oder auch ohne besondere Formvorschriften unter Angaben von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail an uns richten. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragsstellung rechtlich nicht zulässig ist.
Sie können bis zum 15. Februar 2026 schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift die Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Gemeinde / Stadt Ihrer neuen Hauptwohnung beantragen, um dort an den Landkreiswahlen teilzunehmen.
Sofern die Gemeinde / Stadt Ihrer neuen Hauptwohnung diesem Antrag entspricht, werden Sie bei uns im Wählerverzeichnis auch für die Landkreiswahlen gestrichen (möglich von 26.01.2026 bis 15.02.2026).