Kommunalwahl 2026

Auswirkungen von Wohnsitzänderungen auf die Kommunalwahlen am 8. März 2026

Hinweis bei Ummeldung der Hauptwohnung innerhalb der Gemeinde ab dem 26.01.2026

Anlässlich Ihrer Ummeldung der Hauptwohnung innerhalb unserer Gemeinde möchten wir Sie im Zusammenhang mit den oben genannten Wahlereignissen wahlrechtlich informieren. 

 

Sie bleiben bei uns im Wählerverzeichnis des bisherigen Stimmbezirks eingetragen. 

Sie haben nun folgende Möglichkeiten an den Kommunalwahlen teilzunehmen: 

 

  1. Sie können Am Wahlsonntag in dem Abstimmungsraum des bisher für Sie zuständigen Stimmbezirks in unserer Gemeinde wählen. Die Angaben dazu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, können Sie den Abstimmungsraum auch telefonisch bei uns in Erfahrung bringen.
  2. Sie können jedoch auch beim Wahlamt unserer Gemeinde einen Wahlschein beantragen
  3. Gegen Einsendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen können Sie in unserer Gemeinde an der Briefwahl teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief mit Ihren Stimmen am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr bei uns eingegangen sein muss. 
  4. Alternativ können Sie am Wahlsonntag gegen Abgabe des Wahlscheins ohne Briefwahlunterlagen und unter Vorlage Ihres Personalausweises – als ausländische Unionsbürgerin / ausländischer Unionsbürger Ihres Identitätsausweises – oder Reisepass in einem beliebigen Abstimmungsraum unserer Gemeinde wählen. 

     

 

Für den Wahlscheinantrag können sie den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden oder den Antrag über unser Bürgerservice Portal stellen. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, können Sie den Antrag persönlich oder auch ohne besondere Formvorschriften unter Angaben von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail an uns richten. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragsstellung rechtlich nicht zulässig ist. 

Hinweis bei Abmeldung bzw. Verlegung der Hauptwohnung ab dem 26.01.2026

Anlässlich der Abmeldung Verlegung Ihrer Hauptwohnung bzw. möchten wir Sie im Zusammenhang mit den oben genannten Wahlereignissen wahlrechtlich informieren.

 

  1. Sie haben Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde / Stadt außerhalb des Landkreises verlegt. Da Sie hierdurch das Wahlrecht verloren haben, wurden Sie bei uns im Wählerverzeichnis für die Gemeindewahlen und für die Landkreiswahlen gestrichen. Ein evtl. bereits erteilter Wahlschein wir d für ungültig erklärt. Sofern Sie damit bereits an der Briefwahl teilgenommen haben, wird Ihre Stimmabgabe jedoch in vollem Umfang berücksichtigt. 
  1. Sie haben Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde / Stadt innerhalb des Landkreises verlegt. Da Sie hierdurch das Wahlrecht hinsichtlich der Gemeindewahlen verloren haben, werden Sie bei uns im Wählerverzeichnis für die Gemeindewahlen gestrichen. Sollten Sie von uns auf Antrag einen Wahlschein erhalten haben, wird dieser hinsichtlich der Gemeindewahlen für ungültig erklärt, bleibt jedoch für die Landkreiswahlen gültig. Sofern Sie damit bereits an der Briefwahl teilgenommen haben, wird Ihre Stimmabgabe jedoch in vollem Umfang berücksichtigt. Ansonsten gilt für die Landkreiswahlen Folgendes: Sofern die Gemeinde / Stadt Ihrer neunen Hauptwohnung Sie nicht in das Wählerverzeichnis einträgt, bleiben Sie bei unsim Wählerverzeichnis für die Landkreiswahlen eingetragen.
    Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihr Stimmrecht für die Landkreiswahlen in unserer Gemeinde auszuüben: 
  1. Sie können am Wahlsonntag in dem Abstimmungsraum des bisher für Sie zuständigen Stimmbezirks in unserer Gemeinde wählen. Die Angaben dazu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, können Sie den Abstimmungsraum auch telefonisch bei uns erfragen. Für die Stimmabgabe selbst genügt Ihr Personalausweis – als ausländische Unionsbürgerin / ausländischer Unionsbürger Ihr Identitätsausweis – oder Reisepass. 

     
  2. Sie können jedoch auch beim Wahlamt unserer Gemeinde einen Wahlschein beantragen
  3. Gegen Einsendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen können Sie in unserer Gemeinde an der Briefwahl teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief mit Ihren Stimmen am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr bei uns eingegangen sein muss.
  4. Alternativ können Sie am Wahlsonntag gegen Abgabe des Wahlscheins ohne Briefwahlunterlagen und unter Vorlage Ihres Personalausweises – als ausländische Unionsbürgerin / ausländischer Unionsbürger Ihres Identitätsausweises – oder Reisepasses in einem beliebigen Abstimmungsraum unseres gesamten Landkreises wählen. 

 

Für den Wahlscheinantrag können sie den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden oder den Antrag über unser Bürgerservice Portal stellen. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, können Sie den Antrag persönlich oder auch ohne besondere Formvorschriften unter Angaben von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail an uns richten. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragsstellung rechtlich nicht zulässig ist. 

 

Sie können bis zum 15. Februar 2026 schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift die Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Gemeinde / Stadt Ihrer neuen Hauptwohnung beantragen, um dort an den Landkreiswahlen teilzunehmen.

Sofern die Gemeinde / Stadt Ihrer neuen Hauptwohnung diesem Antrag entspricht, werden Sie bei uns im Wählerverzeichnis auch für die Landkreiswahlen gestrichen (möglich von 26.01.2026 bis 15.02.2026).

Hinweis bei Anmeldung bzw. Begründung der Hauptwohnung ab dem 26.01.2026

Anlässlich der Anmeldung bzw. Begründung Ihrer Hauptwohnung in unserer Gemeinde möchten wir Sie im Zusammenhang mit den oben genannten Wahlereignissen wahlrechtlich informieren. 

 

  1. Sie haben Ihre Hauptwohnung von außerhalb des Landkreises in unsere Gemeinde verlegt und erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen eines zweimonatigen Aufenthalts nicht. Sie können daher bei uns weder in das Wählerverzeichnis für die Gemeindewahlen noch für die Landkreiswahlen eingetragen werden. Sie sind insoweit nicht wahlberechtigt. Dies gilt auch für den Fall einer ggf. notwendigen Stichwahl am 22. März 2026.
  1. Sie haben Ihre Hauptwohnung innerhalb unseres Landkreises in unsere Gemeinde verlegt. Da Sie die Wahlrechtsvoraussetzung eines zweimonatigen Aufenthalts nicht erfüllen, können Sie bei uns nicht in das Wählerverzeichnis für die Gemeindewahlen eingetragen werden. Sie sind insoweit nicht wahlberechtigt. Dies gilt auch für den Fall einer ggf. notwendigen Stichwahl am 22. März 2026. 

 

Für die Landkreiswahlen gilt Folgendes: 

 

  1. Sie werden bei uns von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die Landkreiswahlen eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung (bis zum 25.01.2026).
    Ab dem 26.01.2026 bis zum 15.02.2026 können Sie einen Antrag Auf die Eintragung im Wählerverzeichnis für die Landkreiswahlen bei uns stellen. 

     

  2. Sie bleiben hinsichtlich der Landkreiswahlen im Wählerverzeichnis der Gemeinde / Stadt Ihrer bisherigen Hauptwohnung eingetragen (ab dem 26.01.2026): 

    Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihr Stimmrecht für die Landkreiswahlen in Ihrer bisherigen Gemeinde / Stadt auszuüben: 

     

  3. Sie können am Wahlsonntag in dem für Sie zuständigen Abstimmungsraum Ihrer bisherigen Gemeinde / Stadt wählen. Die Angaben dazu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, können Sie den Abstimmungsraum auch telefonisch bei uns erfragen. Für die Stimmabgabe selbst genügt Ihr Personalausweis – als ausländische Unionsbürgerin / ausländischer Unionsbürger Ihr Identitätsausweis – oder Reisepass.

     

  4. Sie können jedoch auch beim Wahlamt Ihrer bisherigen Gemeinde / Stadt einen Wahlschein beantragen
  5. Gegen Einsendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen an Ihre bisherige Gemeinde / Stadt können Sie an der dortigen Briefwahl teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief mit Ihren Stimmen am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr dort eingegangen sein muss. 
  6. Alternativ können Sie am Wahlsonntag gegen Abgabe des Wahlscheins ohne Briefwahlunterlagen und unter Vorlage Ihres Personalausweises – als ausländische Unionsbürgerin / ausländischer Unionsbürger Ihres Identitätsausweises – oder Reisepass in einem beliebigen Abstimmungsraum unseres gesamten Landkreises wählen. 

     

Für den Wahlscheinantrag können sie den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden oder den Antrag über unser Bürgerservice Portal stellen. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, können Sie den Antrag persönlich oder auch ohne besondere Formvorschriften unter Angaben von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail an uns richten. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragsstellung rechtlich nicht zulässig ist. 

 

Wenn Sie sich – unabhängig von Ihrer melderechtlichen Hauptwohnung – seit mindestens 8. Januar 2026 ununterbrochen bis zum Wahltag mit dem Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehung in unserer Gemeinde aufhalten, haben Sie die Möglichkeit, bis zum 15. Februar 2026 bei uns einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Gemeindewahlen und für die Landkreiswahlen zustellen. Der Antrag muss unter Darlegung des Sachverhalts, ggf. unter Vorlage entsprechender Nachweise schriftlich oder zur Niederschrift unter Angaben von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift gestellt werden.