Einbeziehungssatzung “Ettensberg – Hornstraße“ Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der Gemeinde Blaichach 

 

Einbeziehungssatzung “Ettensberg – Hornstraße“ 
Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Blaichach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.08.2023 den Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße vom 31.08.2023 mit Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung jeweils in der Fassung vom 31.08.2023 wurde für die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 31.08.2023 liegt in der Zeit vom 05.10.2023 bis 19.10.2023 im Rathaus der Gemeinde Blaichach, Kirchplatz 3, 87544 Blaichach, Zimmer 6 während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die allgemeinen Dienstzeiten sind jeweils von

Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 31.08.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

https://gemeinde-blaichach.de/index.php/rathaus/bauamt/20-bauamt/198-bauleitplanung.html 

Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: 
- Klarstellung des Gebietscharakters Allgemeines Wohngebiet WA 
- redaktionelle Änderung

Gem. § 4a Abs. 3 BauGB wurde die Dauer der Auslegung angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gleichzeitig mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 und 3 BauGB statt.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen ist dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Blaichach, 18.09.2023

gez.

Christof Endreß

Erster Bürgermeister

 

Anlagen zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Ettensberg - Hornstraße:

PdF Plan + Textteil - Einbeziehungssatzung Entwurf - i. d. Fassung vom 31.08.2023
PdF Begründung - Einbeziehungssatzung Entwurf - i. d. Fassung vom 31.08.2023
PdF Formblatt TöB - Einbeziehungssatzung 
PdF Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

Bauleitplanung

Die Bebauungspläne der Gemeinde Blaichach sind derzeit nur in ihrem Geltungsbereich und mit deren Bezeichnung in nachfolgender Karte enthalten.

Die Inhalte der jeweiligen Bebauungspläne können Sie in der Bauverwaltung einsehen bzw. anfordern.

Wir arbeiten derzeit daran die Inhalte auch in der Karte mit aufzunehmen.

 

Sitzungen des Bau- und Umweltausschuss

 Der Bau- und Umweltausschuss tagt in der Regel ca. alle 6 bis 7 Wochen. Wenn Sie ein Bauvorhaben planen setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Bauamt in Verbindung.

PdF Sitzungstermine 2023 mit spätestem Bauantragsabgabetermin:

Neu ab 01. Juli 2023:

Digitales Bauantragsverfahren im Landratsamt Oberallgäu

Das Landratsamt Oberallgäu führt zum 1. Juli den digitalen Bauantrag ein. Dadurch sollen Bauanträge schneller und einfacher bearbeitet werden können.   

Der Landkreis Oberallgäu geht ab 1. Juli einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Amtes. Bauanträge können ab diesem Zeitpunkt online eingereicht und bearbeitet werden. Dank dieses Verfahrens können Anträge einfach gestellt werden und auch Architektur- und Planungsbüros sparen sich das mehrfache Ausdrucken von Plänen. Für die Behörde bedeutet der digitale Bauantrag zudem eine Erleichterung und Optimierung der internen und externen Arbeitsabläufe.

Landrätin Indra Baier-Müller begrüßt das neue digitale Verfahren: „Wir freuen uns den neuen digitalen Bauantrag einzuführen und damit den bürokratischen Prozess für Bauherren und Architekten zu vereinfachen. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Schritt, um unsere Abläufe zu optimieren und noch bürgerfreundlicher agieren zu können.“

Künftig können sich Architekten auf dem BayernPortal ein Konto anlegen und darüber Bauanträge direkt einreichen. Nach Eingang eines Antrags werden die Gemeinden umgehend informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.  

Für Bürgerinnen und Bürger gibt es seit 1. Juli auf der Homepage des Landkreises weitere Infos. Über folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Homepage des Landratsamtes Oberallgäu zum Digitalen Bauantragsverfahren. Bitte hier klicken.

Allgemein wichtige Hinweise:
Durch die Einführung des digitalen Bauantrages ändert sich auch die Zuständigkeit zum Eingang des Bauantrages. Bitte reichen Sie Ihre Anträge vollständig ab 01.07.2023 wie folgt ein:

 

LRA DigitalerBauantrag

 

 

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Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag Nachmittag:
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag:
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 – 12.30 Uhr

Kontakt

Zentrale:
Telefon: 0 83 21 – 80 08 0
Telefax: 0 83 21 – 80 08 50

mailto:blaichach@blaichach.de

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