7. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „Gemeinbedarf, Büro und Verwaltung“
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Blaichach zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „Gemeinbedarf, Büro und Verwaltung“
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „Gemeinbedarf, Büro und Verwaltung“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 29.08.2024 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 0,2 ha und umfasst die Flurgrundstücke Fl.-Nrn. 48/4, 48/11 und 48/31 sowie Teilflächen der Flurgrundstücke Fl.-Nrn. 48/6, 48/10, 48/26, 48/38, 48/39, 57/84, 57/85, 67/3, 67/5 und 67/6 der Gemarkung Blaichach.
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage westlich anschließend an den Bahnhof der Bahnlinie Immenstadt – Oberstdorf und östlich der Immenstädter Straße. Im Westen befindet sich das Hausärztezentrum, das die Nachnutzung des ehemaligen Feneberg Standortes darstellt. Ebenfalls westlich gelegen ist die Tourist-Info sowie eine gastronomische Nutzung, eine Apotheke und weitere Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.
Ziel der Gemeinde ist es die baurechtlichen Voraussetzungen für ein neues Rathaus und angegliederte oberirdische Stellplätze zu schaffen. Das derzeitige Rathaus der Gemeinde erfüllt nicht mehr die aktuellen Anforderungen eines modernen Verwaltungsgebäudes. Seine Lage ist nicht zentral, die Räumlichkeiten sind nicht barrierefrei ausgestaltet und das Gebäude hat einen hohen Sanierungsbedarf. Durch die neue zentrale Lage sind hier eine verbesserte Erreichbarkeit sowie ein erhöhter Bürgerservice möglich. Durch den Neubau können baulich die neuesten Vorgaben zum barrierefreien sowie energetisch sinnvollem Bauen berücksichtigt werden.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Weiterhin wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfasssenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB abgesehen. Ebenso wird von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.
Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „Gemeinbedarf, Büro und Verwaltung“ mit den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 29.08.2024 wird im Zeitraum vom 30.09.2024 bis einschließlich 03.11.2024 auf der Homepage der Gemeinde Blaichach veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://gemeinde-blaichach.de/index.php/rathaus/bauamt.html
Ergänzend kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.08.2024 auch unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Blaichach, Kirchplatz 3, 87544 Blaichach, Zimmer 6, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso bei der Gemeinde Blaichach während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Parallel hierzu findet in dem v. g. Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
(nichtmaßstäblicher Lageplan)
Blaichach, 26.09.2024
Gemeinde Blaichach
gez.
Christof Endreß
Erster Bürgermeister
Anlagen:
Entwurf 7. Änderung BPlan Ortsmitte-Blaichach – Plan
Entwurf 7. Änderung BPlan Ortsmitte-Blaichach – Text
Schalltechnische Untersuchung – emplan 08/2024
Schalltechnische Untersuchung – Anlage 1
Baugrund-Voruntersuchung 06.05.2004
Baugrunduntersuchung Gutachten 15.02.2008
Hydrologische Kurzstellungnahme mit Beurteilung des Grundwasseraufstaus 09.09.2024
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren