7. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „Gemeinbedarf, Büro und Verwaltung“

Amtliche Bekanntmachung

der Gemeinde Blaichach zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „Gemeinbedarf, Büro und Verwaltung“

 

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „Gemeinbedarf, Büro und Verwaltung“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 29.08.2024 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 0,2 ha und umfasst die Flurgrundstücke Fl.-Nrn. 48/4, 48/11 und 48/31 sowie Teilflächen der Flurgrundstücke Fl.-Nrn. 48/6, 48/10, 48/26, 48/38, 48/39, 57/84, 57/85, 67/3, 67/5 und 67/6 der Gemarkung Blaichach.

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage westlich anschließend an den Bahnhof der Bahnlinie Immenstadt – Oberstdorf und östlich der Immenstädter Straße. Im Westen befindet sich das Hausärztezentrum, das die Nachnutzung des ehemaligen Feneberg Standortes darstellt. Ebenfalls westlich gelegen ist die Tourist-Info sowie eine gastronomische Nutzung, eine Apotheke und weitere Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.

Ziel der Gemeinde ist es die baurechtlichen Voraussetzungen für ein neues Rathaus und angegliederte oberirdische Stellplätze zu schaffen. Das derzeitige Rathaus der Gemeinde erfüllt nicht mehr die aktuellen Anforderungen eines modernen Verwaltungsgebäudes. Seine Lage ist nicht zentral, die Räumlichkeiten sind nicht barrierefrei ausgestaltet und das Gebäude hat einen hohen Sanierungsbedarf. Durch die neue zentrale Lage sind hier eine verbesserte Erreichbarkeit sowie ein erhöhter Bürgerservice möglich. Durch den Neubau können baulich die neuesten Vorgaben zum barrierefreien sowie energetisch sinnvollem Bauen berücksichtigt werden.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Weiterhin wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfasssenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB abgesehen. Ebenso wird von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „Gemeinbedarf, Büro und Verwaltung“ mit den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 29.08.2024 wird im Zeitraum vom 30.09.2024 bis einschließlich 03.11.2024 auf der Homepage der Gemeinde Blaichach veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://gemeinde-blaichach.de/index.php/rathaus/bauamt.html

Ergänzend kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.08.2024 auch unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Blaichach, Kirchplatz 3, 87544 Blaichach, Zimmer 6, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso bei der Gemeinde Blaichach während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Parallel hierzu findet in dem v. g. Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Lageplan 7. Änderung BPlan Rathaus

(nichtmaßstäblicher Lageplan)

 

Blaichach, 26.09.2024
Gemeinde Blaichach

gez.

Christof Endreß
Erster Bürgermeister

 

Anlagen:

 PdF Entwurf 7. Änderung BPlan Ortsmitte-Blaichach – Plan

 PdF Entwurf 7. Änderung BPlan Ortsmitte-Blaichach – Text

PdF Schalltechnische Untersuchung – emplan 08/2024

PdF Schalltechnische Untersuchung – Anlage 1

PdF Baugrund-Voruntersuchung 06.05.2004

PdF Baugrunduntersuchung Gutachten 15.02.2008

PdF Hydrologische Kurzstellungnahme mit Beurteilung des Grundwasseraufstaus 09.09.2024

PdF TöB1 Abwägung 4-1

PdF Formblatt TöB

PdF Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „großflächiger Lebensmittelmarkt, Wohnen, nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen“

Amtliche Bekanntmachung

der Gemeinde Blaichach zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes
„Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „großflächiger Lebensmittelmarkt, Wohnen, nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen“

 

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „großflächiger Lebensmittelmarkt, Wohnen, nicht-störendes Gewerbe und Dienstleistungen“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 29.08.2024 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 0,5 ha und umfasst die Flurgrundstücke Fl.-Nrn. 48/37, 57/9, 57/12, 65/37, 67/7, 67/32, 67/35, 67/36 und 67/37 sowie Teilflächen der Flurgrundstücke Fl.-Nrn. 48/6, 48/26, 48/36, 57/10, 57/79, 57/83, 57/84, 57/85, 65/37 und 67/3 der Gemarkung Blaichach.

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage südlich des Bahnhofs, westlich der Bahnlinie Immenstadt – Oberstdorf, nördlich der Burgberger Straße und östlich der Immenstädter Straße.

Ziel der Gemeinde ist es, für die geplanten Nutzungen die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere für einen großflächigen Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss und Wohnnutzungen sowie nicht-störendem Gewerbe und Dienstleistungen in den Obergeschossen mit angegliederten oberirdischen Stellplätzen. Durch die Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts soll die derzeit eingeschränkte Nahversorgung wieder gestärkt, eine wohnortnahe Versorgung von Blaichach ermöglicht und ein Beitrag zu einer attraktiven und lebendigen Ortsmitte geleistet werden. Die im Obergeschoss vorgesehene Wohnnutzung soll zur Deckung des dringend erforderlichen Bedarfs nach innerörtlichem Wohnraum beitragen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Weiterhin wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfasssenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB abgesehen. Ebenso wird von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege einer Berichtigung angepasst.

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Blaichach“ – Sondergebiet „großflächiger Lebensmittelmarkt, Wohnen, nicht-störendes Gewerbe und Dienstleistungen“ mit den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 29.08.2024 wird im Zeitraum vom 30.09.2024 bis einschließlich 03.11.2024 auf der Homepage der Gemeinde Blaichach veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://gemeinde-blaichach.de/index.php/rathaus/bauamt.html

Ergänzend kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.08.2024 auch unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Blaichach, Kirchplatz 3, 87544 Blaichach, Zimmer 6, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso bei der Gemeinde Blaichach während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Parallel hierzu findet in dem v. g. Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

 Lageplan BPlan Ortsmitte Blaichach

(nichtmaßstäblicher Lageplan)

 

Blaichach, 26.09.2024
Gemeinde Blaichach

gez.

Christof Endreß
Erster Bürgermeister

 

Anlagen:

 PdF Entwurf 6. Änderung BPlan Ortsmitte-Blaichach – Plan

 PdF Entwurf 6. Änderung BPlan Ortsmitte-Blaichach – Text

PdF Vorprüfung Notwendigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung

PdF Schalltechnische Untersuchung – emplan 08/2024

PdF Schalltechnische Untersuchung – Anlage 1.1

PdF Auswirkungsanalyse CIMA 10.07.2024

PdF Baugrund-Voruntersuchung 06.05.2004

PdF Baugrunduntersuchung Gutachten 15.02.2008

PdF Hydrologische Kurzstellungnahme mit Beurteilung des Grundwasseraufstaus 09.09.2024

PdF TöB1 Abwägung 4-1

PdF Formblatt TöB

PdFDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

Bauleitplanung

Die Bebauungspläne der Gemeinde Blaichach sind derzeit nur in ihrem Geltungsbereich und mit deren Bezeichnung in nachfolgender Karte enthalten.

Die Inhalte der jeweiligen Bebauungspläne können Sie in der Bauverwaltung einsehen bzw. anfordern.

Wir arbeiten derzeit daran die Inhalte auch in der Karte mit aufzunehmen.

 

Sitzungen des Bau- und Umweltausschuss

 Der Bau- und Umweltausschuss tagt in der Regel ca. alle 6 bis 7 Wochen. Wenn Sie ein Bauvorhaben planen setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Bauamt in Verbindung.

PdF Sitzungstermine 2024 mit spätestem Bauantragsabgabetermin:

Neu ab 01. Juli 2023:

Digitales Bauantragsverfahren im Landratsamt Oberallgäu

Das Landratsamt Oberallgäu führt zum 1. Juli den digitalen Bauantrag ein. Dadurch sollen Bauanträge schneller und einfacher bearbeitet werden können.   

Der Landkreis Oberallgäu geht ab 1. Juli einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Amtes. Bauanträge können ab diesem Zeitpunkt online eingereicht und bearbeitet werden. Dank dieses Verfahrens können Anträge einfach gestellt werden und auch Architektur- und Planungsbüros sparen sich das mehrfache Ausdrucken von Plänen. Für die Behörde bedeutet der digitale Bauantrag zudem eine Erleichterung und Optimierung der internen und externen Arbeitsabläufe.

Landrätin Indra Baier-Müller begrüßt das neue digitale Verfahren: „Wir freuen uns den neuen digitalen Bauantrag einzuführen und damit den bürokratischen Prozess für Bauherren und Architekten zu vereinfachen. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Schritt, um unsere Abläufe zu optimieren und noch bürgerfreundlicher agieren zu können.“

Künftig können sich Architekten auf dem BayernPortal ein Konto anlegen und darüber Bauanträge direkt einreichen. Nach Eingang eines Antrags werden die Gemeinden umgehend informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.  

Für Bürgerinnen und Bürger gibt es seit 1. Juli auf der Homepage des Landkreises weitere Infos. Über folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Homepage des Landratsamtes Oberallgäu zum Digitalen Bauantragsverfahren. Bitte hier klicken.

Allgemein wichtige Hinweise:
Durch die Einführung des digitalen Bauantrages ändert sich auch die Zuständigkeit zum Eingang des Bauantrages. Bitte reichen Sie Ihre Anträge vollständig ab 01.07.2023 wie folgt ein:

 

LRA DigitalerBauantrag

 

 

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Zeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag Nachmittag:
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag:
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 – 12.30 Uhr

Kontakt

Zentrale:
Telefon: 0 83 21 – 80 08 0
Telefax: 0 83 21 – 80 08 50

mailto:blaichach@blaichach.de

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